Liebe SportgärtnerInnen,
seit Montag, den 06.12.21 gilt die neue Coronaverordnung im Land Bremen. Dort heißt es:
„Ungeimpften Personen sind private Zusammenkünfte und Menschenansammlungen über den eigenen Hausstand hinaus nur mit zwei Personen aus einem weiteren Hausstand erlaubt, wobei Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren und Begleitpersonen von Menschen, die diese aufgrund von Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung, benötigen, nicht einzurechnen sind.“
Dieser Paragraf gilt nun generell auch für die Ausübung von Sport. Somit dürfen ungeimpfte Personen ab sofort auch im Außenbereich nur noch mit maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt Sport ausüben.
Bitte beachtet dies bei dem Besuch der Anlage in der Überseestadt!
Für die P5 Skatehalle gilt ja bereits die 2G-Regelung. Infos dazu findet ihr hier.
Weitere Entwicklungen veröffentlichen wir hier in den News für euch.