Der Sportgarten e.V. besteht aus drei Organen: Mitgliederversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand.

Die Mitgliederversammlung wählt die Mitglieder des Aufsichtsrats bzw. beruft sie ab. Sie entscheidet auch über die Entlastung des Aufsichtsrats. Die Mitgliederversammlung berät und fasst Beschlüsse über die Sportgarten-Nutzungsordnung und legt die Beiträge und Umlagen fest. Ihr obliegen auch Änderungen der Satzung.
Die fünf ehrenamtlichen Mitglieder des Aufsichtsrats sind keine Mitarbeiter des Sportgartens. Sie werden für die Dauer von drei Jahren gewählt und kontrollieren in dieser Zeit die Arbeit des Vorstands. Diesen wählen sie gemeinsam und berufen ihn gegebenenfalls ab. Aufsichtsratssitzungen finden einmal im Quartal statt.

Der hauptamtliche Vorstand besteht aus einer Person. Er führt die Geschäfte, lenkt die Arbeit des Vereins und vertritt ihn nach außen.

Finanzierung

Der Sportgarten verfolgt konsequent das Prinzip der Mischfinanzierung aus…
… öffentlicher Förderung für die Kinder- und Jugendarbeit und anteiligen Zuschüssen zu Investitionen,
… projektbezogenem Sponsoring,
… Spenden,
… Mitgliedsbeiträgen,
… Eigeneinnahmen aus Betrieb und Veranstaltungsorganisation und
… Zuwendungen von Stiftungen und gemeinnützigen Körperschaften